Politik

So wie es ist, bleibt es nicht – Ziviler Ungehorsam gegen Nazis und Extremistenjäger

via AWESOME - R.I.P. | Foto: just / justtakingpictures.net

Unsere Gegner haben gesagt: Blockieren ist kriminell, Blockaden schaden dem Rechtsstaat, der erfolgreiche Protest gegen Europas größten Naziaufmarsch fügt der Demokratie einen Schaden zu. Wir aber sagen Blockieren ist unser Recht, es ist ein Akt des zivilen Ungehorsams gegen eine falsche Politik des Freistaates Sachsen gegenüber den Neonazis. – Es scheint als stünden diese Positionen in einem absoluten Widerspruch zueinander. Doch welche Seite hat nun Recht? Im Zentrum der Auseinandersetzung steht folgendes Problems: Welchen Status hat ziviler Ungehorsam in einer Demokratie? – Kombinat Fortschritt mit einigen Gedanken zum Thema


Auch in diesem Jahr versuchen Neonazis aus ganz Deutschland und Europa wieder in Dresden zu marschieren. Der größte Aufmarsch der rechten Szene hat allerdings in den letzten Jahren deutlich Federn lassen müssen. Nazigegner_innen haben durch erfolgreiche Massenblockaden bereits zwei Mal in Folge den Aufzug verhindert. Der Freistaat Sachsen reagierte mit krasser Repression. In diesem Jahr geht es daher für alle Parteien ums Prinzip. Die Nazis wollen sich die Möglichkeit eines Aufmarsches retten – müssen aber mit dem Ausfall des Großaufmarsches bereits im Vorfeld eine weitere Niederlage eingestehen; der Freistaat will die Methoden der sächsische Demokratie als erfolgreiche Mittel gegen zivilen Ungehorsam durchsetzen und damit legitimieren. Und auch für uns geht es dieses Mal ums Prinzip, denn weiterhin bleibt richtig, dass die staatlich erzwungene Freiheit für die Nazis eine massive Einschränkung der freien Entfaltung Aller bedeutet – und das kann und darf nicht hingenommen werden.

Der Extremistenjäger Eckhard Jesse äußerte im Jahre 2010 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung: “Mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams wird Schindluder getrieben. Fast alle Protestierer, die solche Demonstrationszüge verhindern wollen, berufen sich auf “gewaltfreien Widerstand” und “zivilen Ungehorsam”, ohne für ihre illegale Aktion eine Strafe als rechtens anzusehen.” Es trifft sich in diesem Fall außerordentlich gut, dass Hannah Arendt, die politische Theoretikerin und Namenspatronin der sächsischen Extremismusforschung, im Jahre 1970 einen Aufsatz mit dem Titel Ziviler Ungehorsam geschrieben hat. Es ermöglicht uns die Aussagen von einem der namenhaftesten Vertreter der Extremismus-Ideologie mit den Aussagen derjenigen Autorin abzugleichen, in deren Namen die “Erforschung” des Extremismus in Dresden und Chemnitz betrieben wird. Arendts Aufsatz räumt gleich zu Beginn mit Jesses 40 Jahre später wieder bemühten Allgemeinplatz auf, wer gegen das Recht verstoße auch die Strafe zu akzeptieren bereit sein müsse. Sie schreibt gleich zu Beginn von dieser Neigung der Regierung, die Protestierenden entweder als gewöhnliche Kriminelle zu behandeln oder als höchsten Preis ihrer Aufrichtigkeit die Selbstaufopferung zu verlangen, indem man die Strafe willig auf sich nehmen soll. Sie kommentiert sarkastisch die Absurdität der Forderung aus der Sicht eines Anwalts, denn kein Rechtsbeistand würde vor ein Gericht treten und sagen “Euer Ehren dieser Mensch will bestraft werden”.[1]  – Man kann es freilich viel kürzer machen: Der Zweck eines Gesetzes ist nicht, dass sich niemand daran hält. Rein juristisch kommt die Beschäftigung mit dem politischen Phänomen des zivilen Ungehorsams schnell an ein Ende. Ist damit aber bereits alles gesagt? Natürlich nicht. Ein Stück weiter als der Extremistenjäger Eckhard Jesse ist der Extremistenjäger Mathias Brodkorb, der auf das Problem hinweist, dass die Frage nach der Legitimität einer Aktion auch nicht aus einer individuellen Entscheidung resultieren kann: “Versuche, ein entsprechendes Vorgehen „gesinnungsethisch” zu legitimieren, gehen dabei fehl, eben gerade weil sie bloß subjektiv sind und in ihnen daher die Schlangengrube der relativistischen Beliebigkeit schlummert.” Damit ist kurz gesagt gemeint, dass alle möglichen Menschen alle möglichen Dinge für gerechtfertigt halten können und es auf diese Weise keinen gemeinsamen Maßstab gibt um die Frage allgemeingültig zu entscheiden. Genau aus diesen Grunde hatte Arendt zu Beginn ihres Aufsatzes eine wichtige Unterscheidung zwischen Verweigerung aus individuellen Gewissensgründen (deren Modell die Kriegsdienstverweigerung war) und zivilem Ungehorsam vorgenommen.[2]

Ist der Ruf erst ruiniert …

Jesse behauptete in Dresden seien die Ausgangsbedingungen für zivilen Ungehorsam nicht gegeben, weil sich die Blockaden lediglich gegen eine gesellschaftliche Randgruppe richten würden und die Nazigegner_innen nicht die Blockaden als letztes Mittel brauchen. Was ist davon zu halten? Zunächst einmal muss man festhalten, dass die sächsische Demokratie es den Blockierer_innen bisher so schwer wie nur irgend möglich gemacht hat. Die herrschenden Parteien CDU und FDP “regieren in Sachsen durch”, wie es im Politikerjargon heißt. Und das merken auch Alle, die die Polizeigewalt dann auf der Straße abbekommen. Doch die sächsische Demokratie, also die Gesamtheit der ganzen Sauereien von völlig absurden Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen verweisen auf einen sehr wichtigen Punkt, den Hannah Arendt als Grundbedingung für erfolgreichen zivilen Ungehorsam benennt: ein Verfall der Autorität der Herrschaft.[3]  Für Dresden bedeutet dies, da wo der Staat die rechten Mörderbanden beschützt, wo er die Menschen drangsaliert, die gegen Nazis auftreten wollen, da verliert er seine Autorität. Es ist keine sehr komplizierte Sache, keine Angelegenheit die nur Politikwissenschaftler verstehen: wo der Staat offensichtlich ungerecht agiert, da sinkt das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns. “Ziviler Ungehorsam entsteht, wenn eine bedeutende Anzahl von Staatsbürgern zu der Überzeugung gelangt ist, daß entweder die herkömmlichen Wege der Veränderung nicht mehr offenstehen bzw. auf Beschwerden nicht gehört und eingegangen wird oder daß im Gegenteil die Regierung dabei ist, ihrerseits Änderungen anzustreben, und dann beharrlich auf einem Kurs bleibt, dessen Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit schwerwiegende Zweifel aufwirft.”[4]  Wer denkt dabei nicht an die absurden Rechtfertigungsversuche zur Funkzellenabfrage durch die Staatsanwaltschaft? Wem fällt dabei nicht das Gebaren der herrschenden Regierungsparteien in Dresden ein? Ist nicht das Bezichtigen eines thüringischen Theologen, Teil einer sächsischen Antifa-Sportgruppe zu sein, genau so ein Vorgehen dessen Rechtmäßigkeit stark bezweifelt werden muss? – Arendt schreibt weiter: “Mit anderen Worten, ziviler Ungehorsam kann auf eine notwendige und wünschenswerte Veränderung oder auf die notwendige und wünschenswerte Erhaltung oder Wiederherstellung des Status quo ausgerichtet sein auf die Erhaltung verfassungsmäßiger Rechte oder auf die Wiederherstellung des richtigen Machtgleichgewichts innerhalb des Regierungssystems [...].”[5] Und sie ergänzt hier noch, dass in keinem der beiden Fälle ziviler Ungehorsam mit kriminellem Vorgehen gleichgesetzt werden. Das heißt für unsere Frage, weil es im Freistaat seit über 20 Jahren eine CDU-Regierung gibt die über einen Polizeiapparat verfügt, von deren Zugang zu Überwachungstechnik die Kollegen des Ministerium für Staatssicherheit seinerzeit höchstens in den allerkühnsten Träumen eine Ahnung hatten, sind die Blockierer_innen durchaus im Recht zivilen Ungehorsam für sich in Anspruch zu nehmen. Denn die Menschen hatten de facto keine andere Option, um effektiv (!) gegen die Nazis vorzugehen.

Tauwetter in Dresden

Nicht zuletzt gibt ihnen der Erfolg recht, denn trotz des gesamten skandalösen Repressionsaufwandes rund um die Aufmärsche der letzten beiden Jahre, tut sich etwas und die Eiszeit der Extremismusideologie könnte (ganz) langsam ihrem Ende entgegen gehen. Die erfolgreichen Massenblockaden haben bürgerliche Parteien so stark unter Zugzwang gebracht, dass sich auch die großen Volksparteien bewegen und nun ebenfalls aktiv oder zumindest aktiver gegen den Naziaufmarsch vorgehen wollen. Das heißt im Klartext: Ja, das Recht der rassistischen und antisemitischen Mörderbanden auf freie Meinungsäußerung, welches sie für das Propagieren ihrer verbrecherischen Ideologie ausnutzen wollten, wurde eingeschränkt (aber nicht abgeschafft). Und ja, die Chancen für das breitestmögliche demokratische Engagement der Bürgerinnen und Bürger hat durch diese Blockaden keinen Schaden genommen, sondern – im Gegenteil – den Menschen erst einen Möglichkeitsraum aufgetan, der in der sächsischen Demokratie nicht vorgesehen war. Dies beantwortet auch klar die Frage, ob durch zivilen Ungehorsam nicht unsere Gesellschaft in Unsicherheit versinken muss? Wenn ich keine Möglichkeit habe Nein zu sagen, wenn es keinen Raum für Dissenz gibt, dann ist der Konsens auf dem die Gesellschaft basiert keiner. Dann gibt es keine echte freie Wahl. Wenn es keine Möglichkeit gibt Nein zur sächsischen Demokratie, d.h. zur Polizeistaatspolitik der herrschenden CDU-FDP Regierung, zu sagen, dann ist die Freiheit in Sachsen dieselbe, mit der man angesichts einer vorgehaltenen Waffe freiwillig all sein Bargeld herausrückt. Ziviler Ungehorsam in Dresden bedeutet keine Niederlage für den Rechtsstaat. Ein kollektiver Widerstand gegen die mit Polizeigewalt durchgesetzte Hinderung der Bürgerinnen und Bürger an der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte ist kein Akt, der den Geist des Grundgesetzes als Ganzes in Frage stellt. Im Gegenteil, das Beharren auf deutlichem Protest in Hör- und Sehweite gegen Vertreterinnen und Vertreter von Ungleichwertigkeitsideologien, deren Auffassungen gegen Artikel 1, Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen, ist kein Angriff auf die Grundordnung der Bundesrepublik. Vielmehr sind es – und das müsste aufrechte Verfassungsschützer aller Coleur eigentlich betrüben – die Menschen, die sich zu Massenblockaden zusammenfinden, die in Dresden den Geist von Artikel 1, Abs. 1 verteidigen wollen, während die Landesregierung des Freistaates Sachsen vor allem Ruhe und Ordnung haben will.

Was sagen wir?

Wir wollen uns beim Kampf gegen Nazis aber nicht auf diesen Staat verlassen, der mehr damit beschäftigt zu sein scheint, Linke zu verfolgen, als den rechten Mörderbanden Einhalt zu gebieten. Wir wollen nicht unsere eigene Verantwortung für unsere Mitmenschen und die Gesellschaft in der wir leben aus der Hand geben. Es reicht uns nicht alle vier Jahre zur Wahl zu gehen, um anschließend die Hände in den Schoß zu legen und uns darauf zu verlassen, dass die Polizei schon aufpassen wird. Auch aus ganz konkreten Gründen ist es für Linke keine Option den Antifaschismus dem Staat zu überlassen. Denn dieser Staat schiebt Flüchtlinge in Länder ab, die mit deutschen Waffen zuvor zerstört wurden. Dieser Staat verkauft Panzer an Saudi-Arabien, damit auch in Zukunft in dieser Despotie keine demokratischen Proteste aufflammen können. Dieser Staat rettet mit dem Geld seiner Bürger Banken, die Dank der neoliberalen Ideologie durch eine korrupte Praxis pleite gegangen sind. Dieser Staat bzw. seine Polizei- und Verfassungsschutzorgane deckten und finanzierten, mehr oder weniger direkt, über mehr als zehn Jahre eine Mörderbande, die überall im Bundesgebiet Menschen hingerichtet hat die nicht ins Nazi-Weltbild passten. Nein, diesem Staat können und wollen wir es nicht überlassen gegen das rechte Pack vorzugehen!

Wir blockieren nicht nur im Februar in Dresden Naziaufmärsche, weil wir eine Gesellschaft wollen in der unsere Mitmenschen ohne Angst vor Rassisten, Antisemiten, Sexisten und anderen Arschlöchern leben können. All die hier angestellten Überlegungen inwiefern die Extremismusideologen überhaupt im Einklang mit ihren vermeintlichen theoretischen Paten stehen, sind natürlich ziemlich schöngeistige Feinsinnigkeiten derer die mehreren tausend Antifaschistinnen und Antifaschisten, Bürgerinnen und Bürger, Christen, Grüne, Linke und Sozialdemokratinnen in den vergangenen Jahren nicht bedurften, um zu wissen was das Richtige und Vernünftige ist, was getan werden muss. Es ist nur eine der vielen bitteren Ironien der sogenannten sächsischen Demokratie, dass die ideologischen Stichwortgeber der herrschenden Regierung in Sachsen in ihrem Handeln die Theorien Hannah Arendts, deren Namen sie ihrem Institut gegeben haben, unsäglich entstellen und ins Gegenteil verkehren. All das ändert aber an etwas entscheidendem nichts: Blockieren ist unser Recht!

Quellen[6]  [7]  [8]  [9]

  1. vgl.121, alle Seitenangaben beziehen sich im Folgenden auf den Aufsatz von Arendt []
  2. S.123, S.128 ff. []
  3. S.132 []
  4. S.136 []
  5. S.136 []
  6. Arendt, Hannah: Zur Zeit – Politische Essays, Europäische Verlagsanstalt/Rotbuch Verlag, Hamburg, 1986. []
  7. link []
  8. link []
  9. link []

7 comments to So wie es ist, bleibt es nicht – Ziviler Ungehorsam gegen Nazis und Extremistenjäger

  • Kappe

    Das ist interessant. Hab mich bisher nie mit Hannah Ahrendt beschäftigt, bis auf das ich in der Uni mit ihrer Totalitarismus-Theorie beschäftigt war. Ich dachte mir,wer Namensgeber für so einen Sauladen wie das Hannah-Ahrendt-Institut ist und zudem auch noch links-gleich-rechts Totalitarismustheorien geboren hat isses nicht wert. Das muss ich wohl revidieren.

  • Uwes Backe

    Es stimmt, Arendt lehnte den Marxismus insbesondere den an die Macht gekommenen Marxismus im Ostblock ebenso ab, wie den Nationalsozialismus.

    Heutzutage müsste Hannah Arendt aber für ihre Schriften vom Verfassungsschutz als Extremistin gebrandmarkt werden. Sie ist nämlich alles andere als gut auf die repräsentative Demokratie zu sprechen und hat eine Räterepublik als Ideal der besten Gesellschaftsordnung vertreten.

  • Hannah Arendt

    Niemand hat das Recht zu Gehorchen.

  • [...] hat ziviler Ungehorsam in einer Demokratie? – Kombinat Fortschritt mit einigen Gedanken zum Thema Mehr bei KomFort [...]

  • [...] Referenten aus mehr als zehn Ländern statt. Dabei sollen auch die Blockaden von Dresden und die politischen Gegenstrategien von Konservativen in Justiz und Politik zum Thema gemacht werden. Zudem soll es Platz für [...]

    [WORDPRESS HASHCASH] The comment’s server IP (212.103.72.245) doesn’t match the comment’s URL host IP (212.103.72.233) and so is spam.

  • [...] ist unser Recht! Menschenblockaden, die einen Naziaufmarsch aufhalten oder verhindern, sind legitime Formen des zivilen Ungehorsams. Dieser, unser Ungehorsam ist auch Anfang Mai in Neubrandenburg wieder geboten, denn Niemand hat [...]

  • [...] Grundsätzlich ist es so dass das Gesetz die Nazis durch den Gleichheitsgrundsatz weder bevorteilen noch benachteiligen darf. Dasselbe gilt für alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Jede und Jeder muss das Recht haben sich nicht nur frei eine Meinung zu bilden, sondern diese auch ebenso frei zu äußern. Das ist nebenbei bemerkt auch der Grund, weshalb explizite Gesetze gegen Nazis immer problematisch sind. In einer Demokratie, die dem zivilen Ungehorsam allerdings keinen Raum lässt, sperrt sich der institutionelle Apparat zunehmend gegen Veränderung und Anpassung an die Gesellschaft. Die Frage ob und in welchem Maße es den Bürgern als konstituierender Kraft möglich ist, in den konstituierten Rahmen des Staates Veränderungen hereinzutragen, entscheidet demnach auch wie lebendig das Prinzip der Demokratie überhaupt noch ist. Kombinat Fortschritt hatte dazu bereits vor Dresden geschrieben: [...]

Hinterlasse eine Antwort

  

  

  

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>