Politik

Haftstrafen für Rostocker Neonazis

Jetzt für länger weg: Danny B.

In Karlsruhe hat der Bundesgerichtshof heute die Urteile gegen mehrere Neonazis im „Gehlsdorf-Prozess“ bestätigt. Die beiden Rostocker Neonazis Martin K. und Danny B. sowie ein dritter Angeklagter müssen nun zwischen 2 Jahren und 2 Jahren und 10 Monaten in Haft. Nach dem Urteil des Landgerichts Rostock wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte waren sie in Revision gegangen.

Hintergrund ist die Auflösung eines Neonazi-Konzerts im Rostocker Stadtteil Gehlsdorf durch die Polizei im Jahr 2008. Dabei war es nach Aussage der eingesetzten Polizeibeamten seitens der Neonazis zu erheblichen Ausschreitungen und Gewalt gegen die Polizei gekommen. Unter anderem bewarfen sie die in die Halle eindringenden Polizisten mit einer Biertischgarnitur, Flaschen und setzten einen Feuerlöscher ein.

Die nun verurteilten Martin K. und Danny B. sind in Rostock und MV keine Unbekannten. K. tritt als „nationaler Liedermacher“ auf und organisierte mehrere Neonazikonzerte, darunter auch das in Gehlsdorf. Er war es auch, der zwei Konzerte der Neonazi-Hool-Band Kategorie C im Jahr 2008 und 2009 in der Nähe von Rostock veranstaltete. Das Konzert 2009 wurde nach einer antifaschistischen Kampagne und einer Demo in Rostock von der Polizei unterbunden.
Danny B., Mitglied der ‘Nationalen Sozialisten Rostock’, wurde erst im vergangenen Sommer an seinem Wohnort im Rostocker Stadtteil Evershagen und seiner Arbeitsstätte geoutet.

Martin K., links dahinter David Petereit (NPD)

 

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